Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige

Projektzeitraum

1994 – 1996

Projektmitarbeiter

Dr. Regine Drewniak

(Belgin Zaman/Ingo Delzer)

Finanzierung

Niedersächsisches Kultusministerium

Projektbeschreibung

Ausgelöst vor allem durch kriminologische Befunde zum Phänomen Jugendkriminalität sowie zur Effizienz jugendgerichtlicher Sanktionen werden seit Beginn der 80er Jahre durch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige angeboten. Mit den als sachgerechter erachteten Mitteln der Sozialpädagogik soll die soziale Handlungskompetenz der  ” häufig sozial benachteiligten  ” Jugendlichen und Heranwachsenden gefördert und so deren Sozial- und Legalbewährung unterstützt werden. Während die Praxisangebote sich bundesweit in zunehmender Anzahl etablierten, besteht über die Fragen, ob die seitens der Praxisprojekte anvisierte bzw. erreichte Zielgruppe, die Ausgestaltung der Angebote sowie deren Nutzung durch die Jugendgerichtsbarkeit der Zielsetzung entspricht, ein erhebliches Informationsdefizit. Neben einer Bestandsaufnahme der in Niedersachsen angesiedelten, aus Landesmitteln geförderten Angebote ist zentrales Anliegen dieser Untersuchung, Schwachstellen zwischen Angeboten und jugendgerichtlicher Nutzung zu identifizieren, die eine der Zielsetzung entsprechende Praxis gefährden.

Vorgehen und Auswertung orientieren sich an den sog. “Mindeststandards”, die 1991 durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen als Planungs- und Orientierungshilfen für die Praxis veröffentlicht wurden. Die hier benannten zwei grundlegenden Bedingungen einer zielentsprechenden Praxis  ” die Ausrichtung der Angebote an bestimmten Standards sowie die kontinuierliche Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jugendgerichtsbarkeit – bilden das Gerüst für die zentralen Fragestellungen dieser Untersuchung.

Die Datenerhebung erfolgte in Form schriftlicher Befragungen mit eigens konzipierten Fragebögen, die zum einen Informationen über die Angebote, zum anderen Einstellungen und Bewertungen der Praktiker in Jugend(gerichts)hilfe und Jugendgerichtsbarkeit erfassen. Von den im Jahre 1994 insgesamt 58 landesgeförderten Angeboten ambulanter Maßnahmen haben 53 an der Erhebung teilgenommen, von den hier insgesamt 147 tätigen pädagogischen Fachkräften 129 (87,8%), von den niedersächsischen Jugendgerichtshelfern/innen 39 (28,9%), von den Jugendrichtern/innen 63 (54,3%), von den Jugendstaatsanwälten/innen 44 (43,6%).

Niedersachsen ist nahezu flächendeckend mit Angeboten ambulanter Maßnahmen ausgestattet. Bei der Landesförderung scheint dem dem Subsidiaritätsprinzip folgenden Vorrang von Projekten in freier Trägerschaft weitgehend Rechnung getragen zu werden.

Bestätigt hat sich die Annahme, dass eine gute Vernetzung vor Ort die Entwicklung kooperativer Strukturen, die gegenseitige Akzeptanz unter den Angehörigen in Jugend(gerichts)hilfe und Jugendgerichtsbarkeit und nicht zuletzt die Nutzungsbereitschaft der Angebote durch Jugendrichter und -staatsanwälte fördert. Bedenkenswert erscheinen indessen die professionellen Orientierungen der Befragten: Alle Befragtengruppen orientieren sich bei der Frage der Eignung ambulanter Maßnahmen vorwiegend an strafrechtlichen Kriterien (Vorauffälligkeit und Deliktschwere). Auch bei den Angehörigen der Jugendhilfe zeigt sich in keinem nennenswerten Ausmaß eine Berücksichtigung der Lebenssituation der jungen Straffälligen; hier fallen zudem hohe Anteile derer auf, die (in konstruierten Einzelfällen) freiheitsentziehende Sanktionen präferieren.

Nur ein kleiner Teil der Projekte (n=13) scheint in der Ausrichtung den in den Mindeststandards formulierten Kriterien zu entsprechen. Eine an den Standards ausgerichtete Praxis scheint allerdings tatsächlich dazu zu führen, dass zu einem höheren Anteil die der Zielsetzung folgende Zielgruppe  ” Mehrfachauffällige/Mehrfachbelastete  ” erreicht wird sowie auch zu einem höheren Anteil zusätzliche Sanktionen vermieden werden. Die Existenz dieser Projekte ist folglich ein relevanter Hinweis darauf, dass zielgruppenadäquates Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen prinzipiell möglich ist.

Insgesamt verweisen die Befunde auf einen deutlichen Handlungsbedarf auf allen Seiten, um eine der Zielsetzung entsprechende Praxis weiter voranzutreiben. Die unterschiedlichen Handlungsaufträge durch JGG und KJHG stellen hohe Anforderungen an Kooperation und Akzeptanz, die freilich erst bei einer deutlicheren Zielbesinnung und entsprechenden Transparenz in eine auch adäquate Nutzung und Ausgestaltung der ambulanten Maßnahmen münden können.

Projektbezogene Publikationen
  • Drewniak, R. (1996). Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige: Eignungsbeurteilung durch Jugend(gerichts)hilfe und Justiz. Neue Praxis, 26, 253-265.
  • Drewniak, R. (1996). Zur Situation ambulanter sozialpädagogischer Maßnahmen für junge Straffällige in Niedersachsen – Ergebnisse einer Untersuchung. Forum Jugendsozialarbeit, 2/96, 17-20.
  • Drewniak, R. (1996). Neue Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige: Anspruch und Wirklichkeit. In C. Pfeiffer & W. Greve (Hrsg.), Forschungsthema Kriminalität. Festschrift für Heinz Barth (S. 247-261). Baden-Baden: Nomos.
  • Drewniak, R. (1996). Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige. Eine kritische Bestandsaufnahme in Niedersachen. Baden-Baden: Nomos.
  • Drewniak, R. (1997). Mehrfach Belastete: Die vergessene Zielgruppe der ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen? DVJJ, 8, 43-47.