Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung auf öffentlichen Plätzen in NRW (§ 15a PolG NRW)

Projektzeitraum

01.11.2017 – 28.02.2019

Projektmitarbeiter

Prof. Dr. Thomas Bliesener

Dr. Dominic Kudlacek

Christoffer Glaubitz

Stephanie Fleischer

Merten Neumann

Finanzierung

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Projektbeschreibung

Seit der Neufassung des PolG NRW vom 25.07.2003 hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15a PolG NRW die Möglichkeit, zur Verhütung von Straftaten öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden, mittels Bildübertragung zu beobachten und die Aufnahmen unter Beachtung gewisser Voraussetzungen und Löschungsfristen zu speichern.

Mithilfe der Evaluation soll zum einen die praktische Anwendung der Vorschrift (Prozessevaluation) und zum anderen die Auswirkungen ebendieser (Wirkungsevaluation) beleuchtet werden.

Im Rahmen der Prozessevaluation soll geklärt werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen in der praktischen Anwendung eingehalten werden. Zudem soll die Praktikabilität im alltäglichen Einsatz bewertet und Umsetzungshürden und Verbesserungspotentiale identifiziert werden. In der Wirksamkeitsevaluation geht es um die Frage, ob sich die Situation an den videobeobachteten Orten durch die Maßnahme verändert. Die Veränderung soll sich dabei sowohl das Kriminalitätsaufkommen als auch das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.