Maßregelvollzug in Niedersachsen

 

Projektzeitraum

01.11.2016 – 28.02.2019

Projektmitarbeiter

Prof. Dr. Thomas Bliesener

PD Dr. Thomas Mößle

Merten Neumann (Projektleiter)

Dr. Lars Riesner

Projektbeschreibung

Ein Hauptziel des Maßregelvollzugs besteht darin, Personen, die aufgrund der §§ 63 und 64 StGB untergebracht sind, soweit wie möglich dahingehend therapeutisch zu behandeln, dass von diesen keine Gefährdung der Allgemeinheit mehr ausgeht. Dabei sollen die untergebrachten Personen auf eine selbständige Lebensführung vorbereitet und hinsichtlich ihrer familiären, sozialen und beruflichen Eingliederung gefördert werden. Die schrittweisen Lockerungen des Vollzugs (z.B. Außenbeschäftigung, Freigang) sind zur Erreichung dieses Vollzugsziels notwendig und sinnvoll. Lockerungen dürfen jedoch nur dann gewährt werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die betreffenden Personen diese missbrauchen werden und insbesondere sich oder die Allgemeinheit gefährden werden. Trotz prognostischer Einschätzungen hinsichtlich dieser Risiken, kommt es im Rahmen von Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug mitunter dennoch zu Entweichungen der Patienten/innen und vereinzelt auch zu erneuten Straftaten mit erheblichen Folgen.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die bisherige und derzeitige Praxis der Risikoprognosen und der Vollzugslockerungen der nach §§ 63 und 64 StGB untergebrachten Patientinnen und Patienten in den niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen zu untersuchen und perspektivisch Handlungsfelder und Maßnahmen für eine Optimierung und Weiterentwicklung der bisherigen Praxis zu identifizieren.

Zunächst wird zu diesem Zweck ein retrospektives Lagebild der Lockerungen und der damit verbundenen Verstöße in den Jahren von 2006 bis 2016 erstellt. Anschließend erfolgt auf Basis von Dokumentenanalysen und qualitativen Experteninterviews eine Analyse der Organisationstrukturen und des Prozesses hinsichtlich Prognosebegutachtungen und Lockerungsentscheidungen. Des Weiteren wird die Analyse einer Stichprobe von ca. 350 Vollzugsakten zu Patienten/innen mit und ohne Verstöße gegen Auflagen im Rahmen von Lockerungen durchgeführt. Anhand dieser Aktenanalyse sollen zum einen die den Lockerungen zu Grunde liegenden Prognosegutachten hinsichtlich ihrer Qualität untersucht werden. Zum anderen sollen Erkenntnisse über die prognostische Validität von Prognosemerkmalen im Zusammenhang mit Lockerungsentscheidungen gewonnen werden. Auf Grundlage der getätigten Analysen sollen konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Organisation sowie der Prozesse im System der Begutachtung und Aussprache von Lockerungen erarbeitet werden. Darüber hinaus ist geplant, auf Basis von Einträgen des Bundeszentralregisters eine Rückfallanalyse für die im Maßregelvollzug begutachteten Patienten hinsichtlich des Zeitraums nach der Entlassung aus einer Maßregel durchzuführen.