Ziel des vom KFN koordinierten Projekts ist es, zu folgenden Aspekten Erkenntnisse zu gewinnen:
a) zu Fehlern, die in einem Strafprozess zu einem Fehlurteil führen können,
b) zur Entscheidungspraxis in Wiederaufnahmeverfahren und
c) damit verbunden zu der Frage, ob bestimmte Fehler durch die Vorgaben des Wiederaufnahmeverfahrens schwieriger geltend zu machen sind als andere.
Auf der Basis dieser Erkenntnisse sollen Vorschläge für Prozeduren und Regelungen erarbeitet werden, die dazu beitragen, Fehlurteile weit möglichst zu vermeiden, bzw. die geeignet sind, potentielle Fehler nachträglich aufdecken zu können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite.