Neuer Forschungsbericht veröffentlicht: Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wegweisungsverfügung? (Teil I)

In dem seit September 2017 laufenden und durch die Deutsche Kinderhilfe e.V. finanzierten Forschungsprojekt „Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wegweisungsverfügung?“ sind die Ergebnisse der quantitativen Teilstudie veröffentlicht wurden. Das Projekt geht der Frage nach, welche Entscheidungen seitens des Jugendamtes im Anschluss an eine Information über eine polizeiliche Wegweisung in Familien mit Kindern getroffen und wie diese begründet werden. Als empirische Grundlage für die Beantwortung dieser Fragestellungen wurde ein multimethodaler Zugang gewählt, der neben dem Hauptmodul (quantitativer Zugang) ein Vertiefungsmodul (qualitativer Zugang) enthält. Der vorliegende Bericht bezieht sich zunächst auf das Hauptmodul und befasst sich mit der multimethodalen Analyse der Fallbearbeitung in Jugendämtern. Diese setzt sich aus einer bundesweiten Onlinebefragung unter 719 Jugendamtsmitarbeiter*innen und einer Aktenanalyse von 297 Jugendamtsakten aus neun Bundesländern zusammen.

Zusammenfassend wurde im Rahmen der Aktenanalyse deutlich, dass die eingeleiteten Maßnahmen und Hilfen des Jugendamtes im Anschluss an eine polizeiliche Wegweisung als überwiegend elternzentriert zu beschreiben sind, wobei teilweise signifikante regionale Unterschiede sowie Veränderungen über die Zeit zu beobachten waren. Eine Prüfung auf eine Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII stellte dabei keinen Standard dar. Allerdings war unter den Jugendamtsmitarbeiter*innen in der Online-Befragung eine Tendenz zu beobachten, partnerschaftliche Gewalt als potentielle Kindeswohlgefährdung zu betrachten. Generell standen aufsuchende und abklärende Maßnahmen (wie etwa ein Hausbesuch oder die Prüfung auf Kindeswohlgefährdung) in der Fallarbeit im Vordergrund. Ergänzend wurde hier festgestellt, dass neben regionalen Unterschieden auch die Erfahrung der Mitarbeiter*innen (z.B. Tätigkeitsdauer im Jugendamt) die Fallbearbeitung signifikant mitbestimmten.

KFN-Forschungsbericht Nr. 159 (PDF)