Workshop “Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB)”

Im Rahmen des Projektes „Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB)“ fand am 12. August 2021 ein Workshop mit Expert*innen aus Ministerien, Staatsanwaltschaften, Gerichten, Polizei sowie Fachberatungsstellen für Betroffene des Menschenhandels statt. Die Veranstaltung sollte ursprünglich in Präsenz stattfinden. Aufgrund des kurzfristigen Streiks der Lokführer*innen konnten jedoch zahlreiche Teilnehmer*innen nicht nach Hannover kommen; kurzerhand wurde die Veranstaltung daher in ein hybrides Format umgewandelt.

Das Ziel des Treffens bestand darin, den eingeladenen Expert*innen erstmals die Erkenntnisse aus der seit dem 01. November 2020 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz laufenden Evaluierung vorzustellen und sie im Rahmen des Workshops zu diskutieren. Den Hintergrund des Projekts bildete die im Jahr 2016 durchgeführte Reform der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB). Mit ihr sollten eine europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und eine größere Praxistauglichkeit besagter Vorschriften hergestellt werden, um eine Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung des Menschenhandels zu erreichen.

Auf die Begrüßung durch den Direktor des KFN, Prof. Dr. Thomas Bliesener, und die Projektleiterin, Dipl.-Psych. Bettina Zietlow, folgten Eingangsstatements durch den Leiter des Referats Strafgesetzbuch (Besonderer Teil) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Edgar Radziwill, und durch Herrn Prof. Dr. Joachim Renzikowski von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Hiernach stellten der Projektleiter Prof. Dr. Tillmann Bartsch und die Projektkoordinatorin Nora Labarta Greven die Ergebnisse der Evaluation vor.  Im Anschluss entwickelte sich eine ebenso lebhafte wie Gewinn bringende Diskussion unter den Teilnehmer*innen über strafrechtsdogmatische und (rechts-)praktische Aspekte und Probleme der Reform. Dabei erwies sich die Beteiligung unterschiedlicher Professionen als überaus wertvoll, so wurden u.a. weitere Kooperations- und Forschungsperspektiven ausgelotet.

Die Ergebnisse des Workshops fließen in den Abschlussbericht des Projekts ein und sind nach dessen Veröffentlichung, die voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2022 erfolgt, verfügbar.