Menschenhandel. Schon dieser Begriff lässt erkennen, dass ein Verhalten in Rede steht, das mit grundlegenden Vorstellungen unserer Rechtsordnung über den Menschen, der „stets Zweck an sich selbst“ bleiben muss (BVerfG NJW 1977, 1525, 1526), nicht übereinstimmt. Auch unter Anwendung des eingriffsintensiven Mittels Strafrecht bemüht sich der deutsche Gesetzgeber daher, dem… weiterlesen →