KFN erarbeitet Stellungnahme für ein Verfahren zur Gefangenentelefonie vor dem Bundesverfassungsgericht

Im August des vergangenen Jahres erbat das Bundesverfassungsgericht beim KFN eine Stellungnahme zu einem derzeit anhängigen Verfahren zur Gefangenentelefonie. Um die Stellungnahme empirisch zu fundieren, führte das KFN eine Befragung bei 72 deutschen Justizvollzugsanstalten durch. Den Kerngegenstand dieser Erhebung bildeten die Möglichkeiten der Gefangenen, fernmündliche Gespräche zu führen. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde die gut 40 Seiten umfassende Stellungnahme, für die Tillmann Bartsch, Thomas Bliesener und Isabel Henningsmeier verantwortlich zeichnen, am 07.02.2022 beim Bundesverfassungsgericht abgegeben. Die durchaus spannenden Ergebnisse der empirischen Studie zur Gefangenentelefonie werden demnächst in einer Fachzeitschrift veröffentlicht. Hierüber wird auf der Homepage gesondert informiert.