Das KFN freut sich sehr darüber, dass es den Zuschlag für ein rechts- und gesellschaftspolitisch überaus wichtiges Projekt erhalten hat.
In den kommenden Jahren wird unter der Leitung des Stellvertretenden Direktors das Prostituiertenschutzgesetz evaluiert. Ergebnisse werden in 2025 vorliegen. Zur Pressemitteilung des BMFSFJ geht es hier.
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