Forschungsbericht zur „Psychosozialen Prozessbegleitung“ veröffentlicht

Psychosoziale Prozessbegleitung – Auswirkungen auf den Strafprozess und die Prozessbeteiligten

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen untersuchte in einem von der Fritz-Thyssen-Stiftung geförderten Projekt vom 01.06.2019 bis 31.05.2022 die Auswirkungen der psychosozialen Prozessbegleitung auf den Strafprozess und die Prozessbeteiligten.

Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz wurde die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten umgesetzt. In Niedersachsen wurde ein entsprechendes Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung im Jahr 2013 eingeführt. Bundesweit wurde die psychosoziale Prozessbegleitung 2017 eingeführt. Da Ermittlungs- und Strafverfahren für Opfer mit unterschiedlichen, teilweise erheblichen psychischen Belastungen verbunden sein können, ist das Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung, das Belastungserleben für Opfer im Strafverfahren zu reduzieren.

Die Erfahrungen und Meinungen von prozessbeteiligten psychosozialen Prozessbegleiter*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Strafverteidiger*innen, Nebenklagevertreter*innen, aussagepsychologische Sachverständige, Polizeibeamt*innen wurden in diese Untersuchung einbezogen. Ein Vergleich von Strafverfahren, in die psychosoziale Prozessbegleitung involviert war und solchen in denen sie nicht beteiligt war, ermöglichte es zudem, den Blick auf die unterschiedlichen Verläufe der Verfahren zu richten.

Forschungsbericht (PDF)