Entfaltet die Ersatzfreiheitsstrafe negativ-spezialpräventive Wirkungen?

 

Projektzeitraum

01.09.2023 – 31.07.2025

Projektmitarbeitende

Projektleitung: Prof. Dr. Tillmann Bartsch und Dr. Laura Klebe

Merten Neumann

Finanzierung

Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung

Gustav-Radbruch-Stiftung

Projektbeschreibung

Die Ersatzfreiheitsstrafe steht seit langer Zeit in der Kritik und wurde jüngst reformiert. Im Kontext der Covid-19 Pandemie ergab sich eine außergewöhnliche Gelegenheit zur Erforschung der möglichen Auswirkungen dieser sekundären Sanktion auf die Legalbewährung. Während dieser Zeit wurde im Bundesland Berlin eine beträchtliche Anzahl von Ersatzfreiheitsstrafen im Gnadenwege erlassen, was eine seltene Chance für vergleichende Rückfallanalysen bietet.

Herausgefunden werden soll in der Studie vor allem, ob und inwiefern die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe einen Effekt auf die Rückfälligkeit von Straftäter*innen hat. Dazu werden Personen untersucht, bei denen aus pandemiebedingten Gründen von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen wurde. Sie werden mit Personen verglichen, bei denen diese Sekundärsanktion regulär vollstreckt wurde. Zur Gewinnung der Erkenntnisse werden justizielle Verfahrensakten analysiert und Bundeszentralregisterauszüge ausgewertet. Zusätzlich sollen Gefangenenpersonalakten von EFS-Verbüßenden analysiert werden, um mehr Informationen über den Haftverlauf zu erhalten.

Mit diesem Projekt soll ein Beitrag zu der – auch nach der jüngsten Reform – fortgeführten Debatte über die Ersatzfreiheitsstrafe geleistet werden. Die Corona-Pandemie hat insoweit die Chance eröffnet, das mögliche Verhältnis zwischen kurzzeitigem Freiheitsentzug und Rückfallverhalten besser zu verstehen.