Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung

Organisationsstrukturen und Vorgehensweisen der TäterInnen (PRIMSA)

Projektdauer

November 2014 bis Oktober 2017

ProjektmitarbeiterInnen

Bettina Zietlow (Projektleiterin)

Katharina Heermann (studentische Hilfskraft)

Xenia Kellner (studentische Hilfskraft)

Finanzierung

Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität”

Kooperationspartner

Universität Vechta (Prof. Dr. Yvette Völschow)
Eberhard Karl Universität Tübingen (Prof. Dr. Rita Haverkamp)
Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik (Dr. Holger Hewener)
Universität des Saarlandes (Dr. Tilman Rohrer)
Firma Cemec
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Polizeidirektion Hannover
Solwodi e.V.
Hope for Freedom e.V.
Donau Universität Krems (Prof. Dr. Silke Gahleitner)
Research Institut AG & Co KG Wien – Zentrum für digitale Menschenrechte
AKAtech Produktions- und Handels GmbH

Projektbeschreibung

Im Rahmen des deutsch-österreichischen Forschungsverbundes „Prävention und Intervention bei Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung“, beschäftigt sich das KFN seit November 2014 mit den Tätern und Täterinnen des Menschenhandels. Für eine effektive Prävention bedarf es detaillierter Kenntnisse über die Täter/innen, ihre Vorgehensweise und ihre Verbindungen. Mittels verschiedener empirischer Zugänge (Aktenanalyse, Experten- und Täter/inneninterviews) sollen Fragen danach beantwortet werden, wie sich die Täter/innen (u.a. soziodemographisch und in ihrer Biographie) beschreiben lassen, welche Strategien sie anwenden und welche Organisationsstrukturen dem Menschenhandel in Deutschland zu Grunde liegen. Zudem sollen erfolgreiche Strategien polizeilicher Ermittlung identifiziert werden und die Ausgestaltung der Strafverfolgung analysiert werden.

Um zu einer phänomenologischen Beschreibung zu gelangen, sollen in einem ersten Schritt 500 Strafverfahrensakten aus den Jahren 2008 bis 2012 ausgewertet werden. Es sollen jene Fälle analysiert werden, bei denen es zu einer Verurteilung gekommen ist, aber auch jene, bei denen das Verfahren nicht zustande kam bzw. keine Verurteilung erfolgte. So lässt sich darstellen, warum der Tatverdacht nicht zu einer deliktspezifischen Verurteilung geführt hat. Die Ziehung der Akten erfolgt zufällig und soll eine Verteilung der Opfer- und Tätermerkmale aufweisen, die der Verteilung in der Grundgesamtheit (aller aktenkundigen Fälle des Menschenhandels) entspricht.

In einem weiteren Schritt sollen Experten zu den verschiedenen Untersuchungsfragen interviewt werden. Hierbei soll es insbesondere um Fragen der Anbahnung und der Durchführung des Menschenhandels, der Organisation der Ausbeutung in Deutschland sowie erfolgreiche und weniger erfolgreiche Strategien polizeilicher Ermittlungsarbeit sowie justizieller Aufarbeitung gehen. Als Experten werden drei Personengruppen definiert: die Polizei (Beamtinnen und Beamte der Länderpolizeien, der Bundespolizei sowie der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes), die Justiz (Staatsanwälte und Richter) sowie Opferhilfeorganisationen. Um abschätzen zu können, welche Experten zu welchen Themen ausführlicher befragt werden können, werden zunächst qualitative Experteninterviews durchgeführt. Ziel der Interviews ist es ferner, konkrete Fragen für den Fragebogen zu testen bzw. zu entwickeln, der in der sich anschließenden standardisierten Befragung eingesetzt werden soll. Ziel ist es, mindestens 100 Experten aus den unterschiedlichen Bereichen für eine entsprechende schriftliche Befragung zu gewinnen.

Für eine vertiefende Beschreibung der Täter und Täterinnen soll zudem der Versuch unternommen werden, 10 inhaftierte Täter und Täterinnen des Menschenhandels für qualitative biographische Interviews zu gewinnen.

Ziel des gesamten Projektverbundes ist es, Präventions- und Hilfemaßnahmen auf den Ebenen von Ermittlungsarbeit, Hilfemaßnahmen und Fortbildungen zu entwickeln, die über Ländergrenzen hinweg einsetzbar sind. Der Verbund wird im Zeitraum November 2014 bis Oktober 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Schutz vor organisierter Kriminalität“ des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und im Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gefördert.

An dem Projekt beteiligt sind neben der Universität Vechta das Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik, die Universität des Saarlandes, die Eberhard Karl Universität Tübingen, die Firma Cemec sowie auf österreichischer Seite die Donau Universität Krems, das Research Institut AG & Co KG aus Wien – Zentrum für digitale Menschenrechte und die AKAtech Produktions- und Handels GmbH. Beteiligt sind außerdem das deutsche Bundeskriminalamt, die Polizeidirektion Hannover und die Nichtregierungsorganisationen SOLWODI e.V. und Hope for Freedom e.V..

Weiterführende Informationen zu dem Projekt finden Sie unter: www.primsa.eu

Projektbezogene Publikationen

Zietlow, B.; Baier, D. (2018): Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung in Deutschland Ergebnisse einer Aktenanalyse zu polizeilich registrierten Fällen der Jahre 2009 bis 2013. KFN-Forschungsberichte No. 136. Hannover: KFN. Download