Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
Am 01.07.2017 ist das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten. § 38 ProstSchG schreibt die Evaluation dieses Gesetzes vor; der Schlussbericht ist dem Bundestag bis zum 01.07.2025 vorzulegen. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führt die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen … Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) weiterlesen
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