Im Rahmen eines Forschungsprojekts hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) vom 01.01.2017 bis 31.12.2019 das Phänomen „Rockerkriminalität“ untersucht. Unter dem Titel „Rockerkriminalität“ wurden jene Kriminalitätsphänomene untersucht, die mit Rockergruppierungen in Verbindung gebracht werden. Gefördert wurde das Projekt durch die Europäische Union aus dem Fond für die Innere Sicherheit (ISF) und das KFN.
Vorgelegt wird hier eine differenzierte empirische und rechtliche Einordnung des Phänomens „Rockerkriminalität“. In der Studie waren die unterschiedlichen Rockerclubs, die polizeilichen und juristischen Maßnahmen, aktuelle Entwicklungen der Szene in Deutschland sowie die Praxis der Vereinsverbote von Interesse. Ferner wurde der Frage nachgegangen, ob sich aus der internationalen Präsenz der Rockerclubs auch Hinweise auf kriminelle Handlungen mit überregionalem Bezug ergeben, und von welcher Relevanz die Zuordnung der „Rockerkriminalität“ zu dem Bereich der Organisierten Kriminalität ist.
In dem Forschungsprojekt wurden hierfür qualitative Interviews mit nationalen und internationalen Expert*innen geführt. Des Weiteren erfolgte eine umfangreiche Analyse von Strafverfahrensakten sowie der Verbotsverfügungen und ihren nachfolgenden Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Vorgestellt werden hier nun neben empirischen Ergebnissen zur Praxis der Strafverfolgung und der Justiz, der aktuelle Forschungsstand sowie die juristische und empirische Analyse der Vereinsverbote und der Änderung des Vereinsgesetzes. Ergänzt wird der Bericht durch die Bestimmung des Rocker- und Subkulturbegriffs sowie einem Überblick über die Entstehung der Rockerbewegung.