Leiter*innen der Forschungseinheit:
Dr. Laura Klebe und Prof. Dr. Tillmann Bartsch
Die interdisziplinär ausgerichtete Forschungseinheit „Institutionen der Sozialkontrolle“ beschäftigt sich in erster Linie mit dem (Justiz-)Vollzug, vornehmlich dem Straf- und Maßregelvollzug. Aber auch die Arbeit der Strafgerichtsbarkeit und weiterer Institutionen der Sozialkontrolle, die in einem formalisierten Verfahren auf Normverstöße reagieren (z. B. Polizei, Jugend- und Familienhilfe, Sportgerichtsbarkeit), wird in den Blick genommen. Die Leitfrage der Forschungseinheit bilden die Bedingungen general- und spezialpräventiver Effekte formalen Sanktionierens. Untersucht werden soll insbesondere, inwieweit die angestrebten präventiven Wirkungen mit Sanktionen überhaupt erreicht werden können und von welchen Merkmalen der Sanktionen (z. B. unterschiedliche Arten von Sanktionen), der Täter*innen (z. B. der Zuschreibung von Impulsivität, Affekt, Kompetenz) und der sanktionierenden Institutionen (z. B. bezüglich der ihnen zugeschriebenen Legitimität oder dem Erleben prozeduraler Gerechtigkeit) diese Wirkungen ggf. abhängen.
Forschungsschwerpunkte
Die Forschungseinheit gliedert sich in drei Schwerpunkte. Der erste Forschungsschwerpunkt Evaluation spezifischer Sanktionsformen beinhaltet die Analyse und Bewertung formeller Reaktionen auf abweichendes Verhalten, um deren Praktikabilität sowie Effektivität zu beurteilen. Im zweiten Forschungsschwerpunkt Individuelle Abschreckbarkeit, Sanktionsverläufe und Sanktionsmanagement wird der Einfluss von Täter*innenmerkmalen auf die Abschreckungswirkung von Sanktionen untersucht, zudem wird danach gefragt, wie sich frühere Sanktionsverläufe und deren Umstände auf die Sanktionswahrscheinlichkeit ausgewirkt haben. Der dritte Forschungsschwerpunkt Sanktionserleben in Strafprozess und Strafvollzug beschäftigt sich mit dem individuellen Erleben der von Sanktionen betroffenen Personen in Strafprozess und Vollzug.
Die Herangehensweise an die Forschungsfragen ist in der Regel multimethodal und integriert ein breites Spektrum qualitativer und quantitativer Forschung, von (Expert*innen-)Interviews über Dunkelfeldstudien und Aktenanalysen bis hin zur Auswertung von Offizial- und Registerdaten.
Aktuell laufende Forschungsprojekte
Die drei Forschungsschwerpunkte stellen zusammenhängende und teilweise überlappende Bereiche dar, die als gemeinsamer Rahmen für die interdisziplinäre Forschungseinheit dienen. Projekte können entweder innerhalb eines Schwerpunkts oder an den Schnittstellen mehrerer Schwerpunkte angesiedelt sein.
- Femizide in Deutschland
- Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)
- Evaluation des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG)
- Evaluierung der in Paragraf 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis (EPa46II)
- Was bewirkt die Reform des § 43 StGB? – Eine Studie zur Rückfälligkeit nach Vollstreckung der (halbierten) Ersatzfreiheitsstrafe
- Trans Personen im Strafvollzug: Erfahrungen, Bedürfnisse, Herausforderungen
- “Non-Punishment-Prinzip” (NPP): Rechtsgrundlagen und Anwendung in Deutschland
- Menschenfeindliche / diskriminierende Handlungen im Fußballsport