Forschungseinheit III – Institutionen der Sozialkontrolle

Leiter*innen der Forschungseinheit:
Dr. Laura Klebe und Prof. Dr. Tillmann Bartsch

 

Die interdisziplinär ausgerichtete Forschungseinheit „Institutionen der Sozialkontrolle“ beschäftigt sich in erster Linie mit dem (Justiz-)Vollzug, vornehmlich dem Straf- und Maßregelvollzug. Aber auch die Arbeit der Strafgerichtsbarkeit und weiterer Institutionen der Sozialkontrolle, die in einem formalisierten Verfahren auf Normverstöße reagieren (z. B. Polizei, Jugend- und Familienhilfe, Sportgerichtsbarkeit), wird in den Blick genommen. Die Leitfrage der Forschungseinheit bilden die Bedingungen general- und spezialpräventiver Effekte formalen Sanktionierens. Untersucht werden soll insbesondere, inwieweit die angestrebten präventiven Wirkungen mit Sanktionen überhaupt erreicht werden können und von welchen Merkmalen der Sanktionen (z. B. unterschiedliche Arten von Sanktionen), der Täter*innen (z. B. der Zuschreibung von Impulsivität, Affekt, Kompetenz) und der sanktionierenden Institutionen (z. B. bezüglich der ihnen zugeschriebenen Legitimität oder dem Erleben prozeduraler Gerechtigkeit) diese Wirkungen ggf. abhängen.

 

 

 

Forschungsschwerpunkte

Die Forschungseinheit gliedert sich in drei Schwerpunkte. Der erste Forschungsschwerpunkt Evaluation spezifischer Sanktionsformen beinhaltet die Analyse und Bewertung formeller Reaktionen auf abweichendes Verhalten, um deren Praktikabilität sowie Effektivität zu beurteilen. Im zweiten Forschungsschwerpunkt Individuelle Abschreckbarkeit, Sanktionsverläufe und Sanktionsmanagement wird der Einfluss von Täter*innenmerkmalen auf die Abschreckungswirkung von Sanktionen untersucht, zudem wird danach gefragt, wie sich frühere Sanktionsverläufe und deren Umstände auf die Sanktionswahrscheinlichkeit ausgewirkt haben. Der dritte Forschungsschwerpunkt Sanktionserleben in Strafprozess und Strafvollzug beschäftigt sich mit dem individuellen Erleben der von Sanktionen betroffenen Personen in Strafprozess und Vollzug.

Die Herangehensweise an die Forschungsfragen ist in der Regel multimethodal und integriert ein breites Spektrum qualitativer und quantitativer Forschung, von (Expert*innen-)Interviews über Dunkelfeldstudien und Aktenanalysen bis hin zur Auswertung von Offizial- und Registerdaten.

 

Evaluation spezifischer Sanktionsformen

Der erste Forschungsschwerpunkt beinhaltet die systematische Analyse und Bewertung bestimmter Sanktionsnormen und -formen, die im System sozialer Kontrolle Anwendung finden. Es geht bspw. um die die präventive Wirksamkeit bestimmter Sanktionen und um deren Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen Maßnahmen.

Individuelle Abschreckbarkeit, Sanktionsverläufe und Sanktionsmanagement

Der zweite Forschungsschwerpunkt konzentriert sich auf die Untersuchung der individuellen Faktoren, die das Abschreckungspotenzial von Sanktionen beeinflussen. Dies umfasst die Analyse der Merkmale von Straftäter*innen sowie verschiedener Sanktionsstrategien. Darüber hinaus beinhaltet dieser Forschungsschwerpunkt die Untersuchung von Sanktionsverläufen sowie des Managements von Sanktionen, einschließlich der Entwicklung von Strategien zur effektiven Verwaltung und Umsetzung von Sanktionen im System sozialer Kontrolle. Im Ergebnis soll ein besseres Verständnis dafür entwickelt werden, welche Sanktionsmaßnahmen am effektivsten sind, um künftiges abweichendes Verhalten zu verhindern.

Sanktionserleben in Strafprozess, Straf- und Maßregelvollzug

Der dritte Forschungsschwerpunkt konzentriert sich auf die Untersuchung der Erfahrungen, die sanktionierte Personen während des Strafverfahrens sowie ihrer Inhaftierung gemacht haben. Dies umfasst u.a. die Analyse der psychischen, sozialen und emotionalen Folgen von Strafmaßnahmen für die Sanktionierten, deren Bewältigungsstrategien sowie die Auswirkungen auf ihre Einstellungen und ihr künftiges (Legal-)Verhalten. Der Schwerpunkt liegt auch auf der Untersuchung der Effektivität und wahrgenommenen Fairness des Strafjustizsystems sowie auf der Identifizierung von Möglichkeiten zur Verbesserung des Sanktionsprozesses und der Resozialisierung von Straftäter*innen. Hier interessieren besonders die Korrelate und Bedingungen der Veränderungen von Bewertungen und Bedeutungszuschreibungen erfahrener Sanktionen.

 

Aktuell laufende Forschungsprojekte

Die drei Forschungsschwerpunkte stellen zusammenhängende und teilweise überlappende Bereiche dar, die als gemeinsamer Rahmen für die interdisziplinäre Forschungseinheit dienen. Projekte können entweder innerhalb eines Schwerpunkts oder an den Schnittstellen mehrerer Schwerpunkte angesiedelt sein.