Corona hinter Gittern (CoBiBar)

 

Projektzeitraum

01.10.2021 – 31.10.2023

Projektmitarbeitende

Prof. Dr. Thomas Bliesener (Projektleitung)

Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Projektleitung)

Merten Neumann

Helena Schüttler

Finanzierung

Eigenmittel

Kooperationspartner

Universität Hildesheim, Institut für Psychologie

Projektbeschreibung

Die Coronavirus-Pandemie hat die Justiz und ihre soziale Verantwortung – mit Blick auf die Resozialisierung der Gefangenen und den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten – vor besondere Herausforderungen gestellt (Schlebusch, 2020).

In dem Forschungsprojekt soll untersucht werden, (1.) auf welche Weise und (2.) mit welchen Konsequenzen die Justizvollzugsanstalten diese Herausforderungen bewältigen. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie (Maßnahmen und deren Umsetzung, pandemiebedingte Veränderungen und Entwicklungen) auf den Strafvollzug zu untersuchen.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Spannungsfeld zwischen Gesundheitsvorsorgemaßnahmen für die Vollzugsbediensteten und die Inhaftierten einerseits und den daraus resultierenden Einschränkungen der ohnehin stark eingeschränkten Freiheit der Gefangenen (Dutheil et al., 2020; Feest, 2020; Hefendehl, 2020; Keppler & Stöver, 2020; Schlebusch, 2020; Shepher & Spivak, 2020; Steinböck, 2020; Urwyler, Noll & Rossegger, 2020; WHO, 2020) andererseits.

Nach den bisher vorliegenden Informationen betreffen die pandemiebedingten Einschränkungen fast alle Bereiche des Strafvollzugs, nämlich die innerbehördliche Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit des Kontakts mit anderen Gefangenen, den Besuch von Angehörigen und Freunden, Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, die Religionsausübung und die Freizeitgestaltung sowie die Gewährung von Lockerungen und entlassungsvorbereitenden Maßnahmen (Dünkel & Morgenstern, 2020; Hefendehl, 2020; Schaerff, 2021; Schlebusch, 2020; WHO, 2020).

Gleichzeitig wurden aber auch mit Blick auf die Kontaktaufnahme neue Möglichkeiten der Kommunikation zur Verfügung gestellt, z. B. die Ausgabe von Mobiltelefonen, die Ermöglichung von Gesprächen mit Angehörigen über Skype, die Durchführung von Gerichtsverhandlungen über Videokonferenzsysteme (Dutheil et al., 2020; Hewson et al., 2020; Shepherd & Spivak, 2020; WHO, 2020). All diese Maßnahmen können Folgen für die psychische und physische Gesundheit der Inhaftierten sowie für ihre Wiedereingliederungschancen nach der Entlassung haben.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens werden Fragebogenerhebungen und Interviews in Justizvollzugsanstalten in verschiedenen Bundesländern (u.a. Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Bayern,…) durchgeführt. Das Projekt bezieht sich auf den offenen und geschlossenen Straf- und Jugendvollzug, auf weibliche und männliche Gefangene sowie Abteilungen der Sozialtherapie sowie der Sicherungsverwahrung, um ein möglichst breites Spektrum zu erfassen.