Projektzeitraum |
01.01.2014 – 30.04.2016
Projektmitarbeiter |
Prof. Dr. Thomas Bliesener (Projektleiter)
Dipl.-Psych. Thimna Klatt, M.Sc.
Finanzierung |
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Kooperationspartner |
Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel
Stephanie Ernst, Universität Kassel
Projektbeschreibung |
Das KFN untersucht die Anwendungspraxis der neuen jugendstrafrechtlichen Sanktionsmöglichkeit des Jugendarrests neben zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe nach § 16a JGG (Warnschussarrest) und deren Folgen auf andere Sanktionsformen nach JGG.
Das Ziel dieser Untersuchung besteht darin, die in der Literatur und öffentlichen Debatte auch als „Warnschussarrest“ bezeichnete Sanktionsform möglichst umfassend zu untersuchen. Hierzu soll u.a. durch die Analyse von Jugendstrafakten untersucht werden, wie der § 16a JGG angewendet wird. Darüber hinaus werden Einzeldatensätze der Strafverfolgungsstatistiken für die Jahre 2011 bis 2014 ausgewertet, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die Einführung des Jugendarrestes neben Jugendstrafe auf die übrigen Sanktionsmöglichkeiten des JGG hat. Weiterhin werden Jugendliche und Heranwachsende, die zu einer Bewährungsstrafe mit oder ohne zusätzlichen Jugendarrest verurteilt wurden, schriftlich befragt. Schließlich werden auch Praktiker/innen (u.a. Bewährungshelfer/innen und Jugendrichter/innen, Vollzugsleiter/innen) nach Ihren Erfahrungen mit dem Arrest nach § 16a JGG befragt.
Ergänzend wird die Rückfälligkeit der § 16a-Arrestant/innen im Vergleich zu Personen, die zu einer Bewährungsstrafe ohne Arrest verurteilt wurden, anhand von BZR-Daten analysiert.