Femizide in Deutschland

Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen

Projektzeitraum

01.03.2022 – 28.02.2025

Projektmitarbeitende

Paulina Lutz

Nora Labarta Greven

Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Projektleiter)

Kooperationspartner

Institut für Kriminologie Universität Tübingen

Arbeitsgruppe am Institut für Kriminologie Tübingen

Dr. Wolfgang Stelly (wolfgang.stelly@uni-tuebingen.de)

Dr. Jürgen Thomas (juergen.thomas@uni-tuebingen.de)

Prof. Dr. Jörg Kinzig (joerg.kinzig@jura.uni-tuebingen.de)

Sabine Maier (sabine-patricia.maier@uni-tuebingen.de)

Finanzierung

Gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Projektbeschreibung

Ausgangslage

Der Begriff „Femizid“ wurde im Jahr 1976 von der Soziologin und Feministin Diane E.H. Russell beim „International Tribunal on Crimes against Women“ in den wissenschaftlichen Diskurs eingebracht. Dieser Terminus soll Russell zufolge verdeutlichen, dass viele Tötungen an Frauen – ähnlich wie rassistisch motivierte Morde – Hassverbrechen sind und „extreme manifestations of male dominance and sexism” darstellen. Unter den Begriff „Femizid“ fasst Russell insbesondere zwei Manifestationen von Frauentötungen: erstens „mysogynist killings“, d.h. Tötungen an Frauen aus Frauenhass und Verachtung, und zweitens Tötungen von Frauen, weil sie nicht den patriarchalen Rollenvorstellungen entsprechen und sich der männlichen Kontrolle und Dominanz entziehen.

Eine empirische Studie zu Femiziden, welche die verschiedenen sozialen Kontexte und Motivlagen der Tötungen an Frauen berücksichtigt, gibt es für Deutschland bisher nicht. Hierzulande existieren lediglich einzelne Forschungsarbeiten, die sich mit Teilbereichen des Femizids – insbesondere mit Partnerschaftstötungen und sog. Ehrenmorden – beschäftigen.
Tötungen von Frauen in anderen Feldern des sozialen Nahbereichs sowie außerhalb davon sind bisher kaum Gegenstand der Forschung. So gibt es z.B. auch über die Tötung an Frauen durch Unbekannte, Fremde oder nur flüchtig Bekannte, die laut der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2019 immerhin 36% der (unvollendeten) Tötungen an Frauen ausmachten, nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse. Dabei dürften aufgrund geschlechtsbezogener Motive auch einige Tötungen im Prostituiertenmilieu, im Bereich von Sexualmorden und im Zusammenhang mit Amokläufen als Femizide eingestuft werden können. Dies gilt insbesondere für Tötungen von Frauen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder aus Frauenhass. Letztere sind beispielsweise bei Männern zu finden, die der sogenannten Incel-Szene zuzuordnen sind. Weitere Forschungsdefizite bestehen bezüglich der Frage, ob und wie patriarchale, antifeministische und frauenfeindliche Motive der Täter*innen eines Femizids in der Bearbeitung und Bewertung durch Polizei und Justiz im Strafverfahren Berücksichtigung finden.

Ziele

Ziel des Forschungsprojekts ist es, Femizide in Deutschland grundlegend zu untersuchen. In einem ersten Schritt soll eine Präzisierung und Operationalisierung des bisher vagen (theoretischen) Konzepts des Femizids erfolgen. Genutzt werden soll dazu auch die Expertise von Vertreter*innen von Opfer- und Frauenverbänden und von verschiedenen Akteur*innen aus Polizei, Staatsanwalt- und Richterschaft, die mit der strafrechtlichen Aufarbeitung von Tötungsdelikten an Frauen betraut sind. Auf dieser Basis sollen die Strafverfahrensakten aller polizeilich registrierten Tötungsdelikte an Frauen eines Jahres in vier Bundesländern untersucht und unterschiedliche Tatkonstellationen, Hintergründe und Typen geschlechtsmotivierter Tötungen herausgearbeitet werden. Dies ermöglicht zum einen eine aktuelle Bestandsaufnahme des quantitativen Umfangs geschlechtsmotivierter Tötungsdelikte an Frauen, zum anderen eine empirisch fundierte Diskussion des Konzepts des Femizids hinsichtlich seiner Relevanz für die strafrechtliche Bewertung von Tötungsdelikten. In der Aktenanalyse wird daher auch der Frage nachgegangen, inwieweit geschlechtsbezogene Beweggründe der Täter*innen in der Bearbeitung und Bewertung im Strafverfahren Berücksichtigung finden.

Methodisches Vorgehen

Zum einen werden Expert*inneninterviews mit Personen durchgeführt, die sich in ihrem Berufsalltag aus verschiedenen Perspektiven mit (versuchten) Tötungsdelikten an Frauen auseinandersetzen. Interviewt werden Ermittlungspersonen der Polizei, Staatsanwält*innen, Richter*innen sowie Fachanwält*innen für Strafrecht, die auch als Nebenklagevertreter*innen aktiv sind Zur Einbindung und Abbildung der Opferperspektive sind Interviews mit Vertreter*innen von verschiedenen Frauen- und Opferschutzverbänden sowie psychosozialen Prozessbegleiter*innen vorgesehen.

Die zweite empirische Grundlage des Forschungsprojekts bildet eine ausführliche Analyse von Strafverfahrensakten zu (versuchten) Tötungsdelikten an Frauen. Tötungsdelikte gehören zu den Straftaten, in denen am umfänglichsten ermittelt und das Geschehen aus vielfältigen Perspektiven nachgezeichnet wird. In der Regel werden in den Akten zu Tötungsdelikten neben Aussagen von Beschuldigten, Zeug*innen, von (überlebenden) Betroffenen, Stellungnahmen von Verteidiger*innen und Nebenklagevertreter*innen ausführliche Berichte bzw. Vermerke von Polizeibeamt*innen, Staatsanwält*innen und Gutachten von Sachverständigen vorhanden sein. Die meisten Akten enthalten daher umfangreiche Informationen über die Art der Tatausführung, über Täter-Opfer-Interaktionen unmittelbar vor der Tat (z. B. Chatprotokolle) und über die Beziehungsvorgeschichte (einschließlich einer vorausgegangenen Gewalttätigkeit des Täters/der Täterin). Erfolgen soll eine Auswertung aller Strafverfahrensakten von Fällen, die als (versuchte) Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 211, 212, 213, 227, ggf. 22, 23 StGB) mit weiblichen Opfern in den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie in ausgewählten Städten Nordrhein-Westfalens im Jahr 2017 Eingang in die PKS gefunden haben. Das Auswahlverfahren über die PKS bringt die Limitation mit sich, dass nur Fälle untersucht werden können, bei denen das Opfer von der Ermittlungsbehörde als Frau eingestuft wird. Fälle männlich registrierter Opfer, deren gelebtes oder dargestelltes Geschlecht weiblich ist (z. B. Transsexuelle), werden demnach nicht berücksichtigt. Mit den gewählten Bundesländern wird ca. ein Drittel der deutschen Bevölkerung abgebildet.

Thematisch geht es bei der Aktenanalyse um die Erfassung der Indikatoren geschlechtsmotivierter Tötungen, die Beschreibung des sozialen Kontexts und der Tatvorgeschichte, die Herausarbeitung möglicher Tatmotive und die rechtliche Bewertung der Tat unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsmotivierter Ursachen und Hintergründe. Die Erfassung im teilstandardisierten Analyseraster und die qualitative Zusammenfassung des Falles bilden die Grundlage für eine Systematisierung der unterschiedlichen Konstellationen geschlechtsmotivierter Frauentötungen. Mit Fallvergleichen, Fallkontrastierungen und Typenbildungen soll so der Forschungsgegenstand Femizid erschlossen werden.