Legalbewährung nach der Entlassung aus dem offenen Vollzug: Eine Vergleichsstudie

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen untersucht seit dem 01.10.2019 im Rahmen einer Vergleichsstudie die Legalbewährung nach Entlassung aus dem offenen Vollzug. Bislang gibt es nur wenige empirische Studien, die sich mit der Legalbewährung der aus dem offenen Vollzug Entlassenen befasst haben. Diese zeigen eine geringere Rückfälligkeit bei Proband*innen aus dem offenen Vollzug im Gegensatz zu Inhaftierten aus dem geschlossenen Strafvollzug (z.B. Suhling & Rehder, 2009; Thomas, 1992). Doch haben die Studien in der Regel sehr unterschiedliche Gruppen von Strafgefangenen miteinander verglichen, daher können die beobachteten Effekte nicht zwangsläufig auf die Unterbringungsform zurückgeführt werden.

Um eine zuverlässige Schätzung der tatsächlichen bzw. „Netto“-Wirkung des offenen Vollzuges zu ermitteln, sollen im Forschungsprojekt vergleichbare Stichproben aus jugendlichen und erwachsenen Straftäter*innen aus dem offenen und dem geschlossenen Vollzug gebildet und hinsichtlich ihrer Rückfälligkeit miteinander verglichen werden: (1) aus dem offenen Vollzug Entlassene (Untersuchungsgruppe), (2) zur Bewährung aus dem geschlossenen Vollzug Entlassene (Kontrollgruppe I) und (3) wegen Strafende aus dem geschlossenen Vollzug Entlassene mit vorherigen unbegleiteten Ausgängen (Kontrollgruppe II). Für die bestmögliche Vergleichbarkeit werden im Rahmen von Interviews und einer Aktenanalyse Risiko- und Schutzfaktoren bzw. -marker erfasst, welche bei der Entscheidung für oder gegen eine Unterbringung im offenen Vollzug herangezogen werden und das Rückfallrisiko beeinflussen können. Anschließend werden die Stichproben von aus dem offenen und dem geschlossenen Vollzug Entlassenen zusammengestellt. Mit Hilfe von Bundeszentralregisterdaten können dann die Rückfallquote, -geschwindigkeit und -schwere in den  Proband*innengruppen untersucht und verglichen werden unter Kontrolle der Merkmale der individuellen Gefangenen. Darüber hinaus sollen anhand der Aktenanalyse weitere Fragestellungen beantwortet werden, so zum Beispiel zur Entlassungsvorbereitung im offenen und geschlossenen Vollzug und zu der Frage, inwiefern sich vorzeitig zur Bewährung aus dem geschlossenen Vollzug Entlassene von Gefangenen im offenen Vollzug unterscheiden. Dies kann Hinweise darauf liefern, warum bestimmte Gefangene trotz geringer Risikobelastung nicht in den offenen Vollzug verlegt werden.

Projektzeitraum:

01.10.2019 - 31.03.2023

Finanzierung:

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Kooperation:

Kriminologischer Dienst im Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzugs

Projektleitung:

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Prof. Dr.

Tillmann Bartsch

stellv. Direktor, Jurist

0511/34836-13

Tillmann.Bartsch@kfn.de

Mitarbeiter*innen:

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Helena Schüttler

Soziologin, M.A.

0511/34836-37

Helena.Schuettler@kfn.de

Studentische Hilfskräfte: