Die Zielgruppe der ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen
Projektzeitraum |
1996 – 1999
Projektmitarbeiter |
Monika Brakhage
Dr. Regine Drewniak
Finanzierung |
Niedersächsisches Kultusministerium
Projektbeschreibung |
Mit der erfolgten Bestandsaufnahme (“Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige”) wurde auf erforderliche Nachbesserungen der Praxis hinsichtlich der Zielbesinnung sowie der Kooperationsbereitschaft und “gestaltung verwiesen. Darüber hinaus zeigte sich ein deutlicher Informationsbedarf über die konkrete sozialpädagogische Arbeit in den Projekten, der nicht zuletzt für die jugendgerichtliche Nutzungsbereitschaft nicht unerheblich ist. Diesem Defizit abzuhelfen, indem die Perspektiven der betroffenen Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt werden, ist Anliegen dieser Untersuchung.
Insgesamt wurden 48 leitfadengestützte Interviews mit Teilnehmern/innen aus 14 niedersächsischen Projekten durchgeführt. Bei der Stichprobenauswahl wurde Wert darauf gelegt, dass die Projekte die Projektlandschaft in Niedersachsen, die Befragten die Zielgruppe aller in den Projekten (zum Befragungszeitpunkt) erreichten Jugendlichen abbilden.
Zentrales Kriterium des Anlasses für die Projektteilnahme ist für die Jugendlichen ihre Straffälligkeit, wobei sich hier drei deutlich zu unterscheidende Delinquenztypen finden: körperliche Gewaltdelikte, Beschaffungsdelikte und Delinquenz als “Kick”. Diese Typisierung folgt Unterschieden in den Delinquenzbeschreibungen, den entsprechenden Begründungen sowie auch der Beurteilung der Strafbarkeit und der nachfolgenden Konsequenzen.
Den Schilderungen der Zugangsformen zu den Projekten ist zu entnehmen, dass eine Beteiligung der Jugendlichen überwiegend nicht erfolgt. Über einen auf ihre Lebenssituation bezogenen Unterstützungsanlass herrscht bei den Jugendlichen eben so wenig Kenntnis wie über die konkreten Konsequenzen der Weisung ” die Projektinhalte.
Im Hinblick auf methodische Ausrichtungen wird eine (von den meisten Projekten gewählte) Flexibilität bestätigt, indem Mischformen aus handlungs-, erlebnis- und gesprächsorientierten Angeboten erfolgen. Eine ausschließliche oder dominante Gesprächsorientierung führt dazu, dass die betroffenen Jugendlichen ihrer Projektteilnahme keinen Nutzen abgewinnen können. Deutlich positiv äußern sich hingegenjene Jugendlichen, die Im Rahmen ihrer Projektteilnahme auch individuelle Unterstützungsleistungen zur eigenen Lebensregulierung erhalten. Nicht zuletzt für die Frage von Kontinuität oder Abbruch delinquenten Handelns hat sich die Eröffnung konreter Lebensperspektiven als relevantes Kriterium erwiesen.
Während die Gruppen der Migranten- und Aussiedlerjugendlichen von den gegenwärtigenAngeboten überwiegend nicht erreicht zu werden scheinen, zeigt sich bei den Mädchen, dass ihnen durch die Projektteilnahme ein Angebot zugänglich gemacht wurde, das ihrem ” länger bestehenden, aber nicht mit entsprechenden Jugendhilfeleistungen bedachten – Unterstützungsbedarf gerecht wird.
Den Schilderungen der Jugendlichen lässt sich schließlich auch ein auf die generelle Praxis bezogener Handlungsbedarf entnehmen. Dieser bezieht sich etwa auf die Fragen der (geringen) Akzeptanz der Angebote seitens der Jugendgerichtsbarkeit, die (Un)Verhältnismäßigkeit jugendgerichtlicher Rechtsfolgen, die (fehlende) Beteiligung der Jugendlichen entsprechend der Partizipationsmaxime der Jugendhilfe und einer flexibler auf die individuellen Belange der Jugendlichen und spezieller Zielgruppen ausgerichteten Ausgestaltung der Angebote.