Projektzeitraum |
01.10.2023 – 30.09.2025
Projektmitarbeitende |
Projektleitung: Dr. Laura Klebe und Prof. Dr. Tillmann Bartsch
Finanzierung |
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Förderprogramm Pro*Niedersachsen
Projektbeschreibung |
Der deutsche Strafvollzug basiert unter anderem auf dem sogenannten Trennungsprinzip (vgl. etwa § 170 Abs. 2 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz) und dabei bislang auf einer binär-biologischen Aufteilung von Männern und Frauen, die in getrennten Abteilungen oder Anstalten untergebracht werden. Eine der Geschlechtsidentität entsprechende Unterbringungsform wird bisher – soweit ersichtlich – nur in Ausnahmefällen praktiziert. Allerdings beginnt hierzulande gerade eine intensive Diskussion über die (wie auch immer) richtige Unterbringung von trans Personen im Strafvollzug. Die Forschungslage ist indes noch defizitär. Bislang fehlt es an Erkenntnissen zur Anzahl von trans Personen im Vollzug, ihren Erfahrungen und Bedürfnissen sowie den Herausforderungen, mit denen sich die Institution Strafvollzug im Umgang konfrontiert sieht.
Das Ziel des vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Förderprogramm Pro*Niedersachsen) geförderten Projektes besteht darin, Recht und Praxis des Strafvollzugs bei trans Personen eingehend zu untersuchen, allfällige Änderungsbedarfe zu identifizieren und Handlungsempfehlungen für Politik und Vollzug zu formulieren. Dies geschieht ab Projektbeginn am 01.10.2023 auf Basis eines modular-gestuften Forschungsdesigns, das eine Analyse einschlägiger rechtlicher Regelungen sowie quantitative und qualitative Befragungen von Landesjustizministerien, Anstaltsleitungen, Anstaltsmitarbeiter*innen und inhaftierten trans Personen enthält.
Die schriftliche Befragung der Justizministerien sowie der Anstaltsleitungen finden in einer Kooperation zwischen dem KFN und der Evangelischen Hochschule Freiburg statt.