Menschenfeindliche / diskriminierende Handlungen im Fußballsport

 

Projektzeitraum

01.12.2023 – 30.04.2024

Projektmitarbeitende

Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Projektleiter)

Laura Treskow

Jody Heidel

Leon Knaack

Auftraggeber und Finanzierung

Hessischer Fußball-Verband / Bundesministerium des Innern und für Heimat

           

 

Projektbeschreibung

In den letzten Jahren ist sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf Ebene der privatrechtlich verfassten Einrichtungen des organisierten (Fußball-)Sports das Bemühen zu erkennen, gegen menschenfeindliche/diskriminierende Handlungen mit höheren Strafen vorzugehen. Auf staatlicher Ebene kann man dies anhand mehrerer Änderungen der Kernregelung über die Strafzumessung in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB ablesen. Ähnlich verhält es sich der Sache nach im privatrechtlich organisierten Fußballsport: Zahlreiche deutsche Fußballverbände haben in den vergangenen Jahren ihre Strafordnungen dahingehend reformiert, dass sie spezifische, mit erheblichen Sanktionsandrohungen versehene Straftatbestände für Fälle von Menschenfeindlichkeit/Diskriminierungen geschaffen oder bereits vorhandene Regelungen entsprechend novelliert haben. Welche Wirkungen mit diesen Reformen erzielt wurden und wie die Praxis der (Straf-)Gerichtsbarkeit auf staatlicher und vereinsrechtlicher Ebene mit den Neuerungen umgeht, ist bislang kaum bekannt.

Konkret wird in diesem Forschungsprojekt die Aburteilungspraxis durch die HFV-Sportgerichtsbarkeit in den Blick genommen, mithin der Frage nachgegangen, ob und inwieweit von Schiedsrichter*innen in Spielberichten gemeldete Fälle menschenfeindlicher Handlungen/Diskriminierungen durch die zuständigen HFV-Sportgerichte tatsächlich als Verhaltensweisen im Sinne des einschlägigen Diskriminierungstatbestandes bewertet und sanktioniert werden.

Die Grundgesamtheit für die in diesem Forschungsprojekt vorzunehmende quantitative Analyse besteht aus sämtlichen Spielberichten zu unter dem Dach des HFV veranstalteten Fußballspielen/-Turnieren aus dem Spieljahr 2022/2023. Eingehend analysiert werden alle Spielberichte, in denen Schiedsrichter*innen durch Ankreuzen des eigens dafür vorgesehenen Feldes angezeigt haben, dass sich vor, während oder nach einem Fußballspiel – auf oder neben dem Feld – eine menschenfeindliche/diskriminierende Handlung ereignet hat.

Bezüglich dieser zur Anzeige gebrachten Vorkommnisse wird sodann unter Beiziehung der sportgerichtlichen Entscheidungen im Rahmen einer Akten-/Dokumentenanalyse der Frage nachgegangen, wie die HFV-Sportgerichte mit den Anzeigen der Schiedsrichter*innen umgegangen sind, ob und nach welchen Vorschriften sanktioniert wurde und – soweit erkennbar – welche Gründe ggf. einer Sanktionierung nach dem einschlägigen Diskriminierungsparaphen entgegengestanden haben.

Die Erkenntnisse sollen der Sensibilisierung der HFV-Führungskräfte und Sportgerichte für den zukünftigen Umgang mit gemeldeten Diskriminierungen dienen und die Basis für eine tiefer gehende Analyse dieses Forschungsfeldes in Anschlussprojekten bereiten.