Seit Februar 2021 wird das Kriminologische Kolloquium des KFN offiziell als anerkannte Fortbildungsveranstaltung im Geschäftsbereich Strafgerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen geführt. Niedersächsische Richter*innen und Staatsanwält*innen werden daher gebeten, bei der Anmeldung darauf aufmerksam zu machen, dass eine Zugehörigkeit zur Niedersächsischen Justiz besteht und dass im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung benötigt wird. Die Teilnahmebescheinigung wird im Anschluss vom KFN per E-Mail an die jeweiligen Teilnehmer*innen gesendet. Sodann kann die Teilnahmebescheinigung beim Dienstherrn freiwillig als Fortbildung eingereicht werden.
Wir freuen uns auf den nächsten Gastvortrag am 02. März 2021:
Cybercrime – Die Diskrepanz zwischen Hell- und Dunkelfeld
(Mag. Dr. Edith Huber)
Seit Februar 2017 veranstaltet das KFN das Kriminologische Kolloquium. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe berichten Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen über aktuelle Befunde kriminologischer Forschung. Das Kolloquium richtet sich nicht nur an Vertretende aus Wissenschaft und einschlägiger Praxis, sondern an die gesamte Öffentlichkeit.
Zu den Vorträgen und anschließenden Diskussionen sind daher alle Interessierten herzlich eingeladen.
Wann? Jeden ersten Dienstag im Monat, 18.00 bis ca. 19.30 Uhr
Wo? Im Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.,
Lützerodestr. 9, 30161 Hannover (derzeit nur digitale Teilnahme)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Aus dem letzten Kriminologischen Kolloquium am 02.02.2021 mit dem Thema
Amoktaten – Ursachen und Prävention
wurden von Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg die Präsentationsfolien zur Verfügung gestellt. Diese stehen hier für den Download zur Verfügung.