Seit Februar 2021 wird das Kriminologische Kolloquium des KFN offiziell als anerkannte Fortbildungsveranstaltung im Geschäftsbereich Strafgerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen geführt. Niedersächsische Richter*innen und Staatsanwält*innen werden daher gebeten, bei der Anmeldung darauf aufmerksam zu machen, dass eine Zugehörigkeit zur Niedersächsischen Justiz besteht und dass im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung benötigt wird. Ebenso wird die Veranstaltung als Fortbildungsleistung für die akkreditierten Fachpsycholog*innen BDP/DGPs anerkannt. Die Teilnahmebescheinigung wird im Anschluss vom KFN per E-Mail an die jeweiligen Teilnehmer*innen gesendet. Sodann kann die Teilnahmebescheinigung beim Dienstherrn freiwillig als Fortbildung eingereicht werden.
Wir befinden uns in der Winterpause. Der nächste Vortrag wird voraussichtlich im Mai 2023 stattfinden. |
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:
Für Ihre Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Hierfür nutzen wir neuerdings ein Online-Anmeldeformular.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung findet pandemiebedingt ausschließlich digital statt. Eine Präsenzteilnahme ist nicht möglich. Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt voraussichtlich am Tag vor der Veranstaltung. Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung anfordern, wird Ihnen diese unaufgefordert nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung der Teilnahmebescheinigungen einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Anmeldung haben, melden Sie sich gerne unter kfn@kfn.de.
Alle Anmeldungen die bereits per E-Mail eingegangen sind, bleiben selbstverständlich erhalten. Falls Sie sich für mehrere Kolloquien anmelden wollen, weisen sie bitte ausdrücklich in dem Anmeldeformular darauf hin!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Seit Februar 2017 veranstaltet das KFN das Kriminologische Kolloquium. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe berichten Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen über aktuelle Befunde kriminologischer Forschung. Das Kolloquium richtet sich nicht nur an Vertretende aus Wissenschaft und einschlägiger Praxis, sondern an die gesamte Öffentlichkeit.
Zu den Vorträgen und anschließenden Diskussionen sind daher alle Interessierten herzlich eingeladen.
Wann? Jeden ersten Dienstag im Monat, 18.00 bis ca. 19.30 Uhr
Wo? Im Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.,
Lützerodestr. 9, 30161 Hannover (derzeit nur digitale Teilnahme)
Die Teilnahme ist kostenlos.
Aus dem Kriminologischen Kolloquium vom 11.10.2022 zum Thema
Evaluation der reformierten Vorschriften über den Menschenhandel im StGB– Ergebnisse einer aktuellen Studie
wurden von Nora Labarta Greven und Prof. Dr. Tillmann Bartsch die Präsentationsfolien zur Verfügung gestellt. Diese stehen hier für den Download zur Verfügung.
Aus dem Kriminologischen Kolloquium vom 06.09.2022 zum Thema
Was bleibt vom Grundrecht auf Sterbehilfe?
wurden von Prof. Dr. Bernd Hecker die Präsentationsfolien zur Verfügung gestellt. Diese stehen hier für den Download zur Verfügung.
Aus dem Kriminologischen Kolloquium vom 02.03.2021 zum Thema
Cybercrime – Die Diskrepanz zwischen Hell- und Dunkelfeld
wurden von Frau Mag. Dr. Edith Huber die Präsentationsfolien zur Verfügung gestellt. Diese stehen hier für den Download zur Verfügung.
Aus dem Kriminologischen Kolloquium vom 02.02.2021 zum Thema
Amoktaten – Ursachen und Prävention
wurden von Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg die Präsentationsfolien zur Verfügung gestellt. Diese stehen hier für den Download zur Verfügung.