Evaluation des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG)

 

Projektzeitraum

15.06.2023 – 14.08.2024

Projektmitarbeitende

Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Projektleiter)

Dr. Laura Klebe

Helena Schüttler 

Marco Kubicki

Finanzierung

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Projektbeschreibung

Das im Jahr 2019 in Kraft getretene Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) enthält mehrere Eingriffsbefugnisse, die der präventiven Bekämpfung des Terrorismus und teilweise zudem der Bekämpfung der organisierten Kriminalität dienen. Hierzu zählen das Aufenthalts- und Kontaktverbot (§ 17b NPOG), die Elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ, § 17c NPOG), die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 33a Abs. 2 NPOG) und die Online-Durchsuchung (§ 33d NPOG). Diese Maßnahmen sind nach Maßgabe des niedersächsischen Gesetzgebers im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung auf ihre Wirksamkeit sowie die praktische Anwendung hin zu evaluieren. Mit dieser Aufgabe hat das Niedersächsische Innenministerium das KFN betraut. Im Rahmen einer auf 14 Monate angelegten Studie wird das KFN unter Anwendung verschiedener rechts- und sozialwissenschaftlicher Methoden (u. a. juristische Analyse der Polizeigesetze verschiedener Bundesländer, Aktenanalyse, schriftliche Befragung von Landeskriminalämtern und Expert*inneninterviews mit Polizist*innen und Richter*innen) prüfen, inwieweit sich besagte Neuregelungen bewährt haben.