Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz haben das KFN und Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier (Universität Hannover) in den letzten zweieinhalb Jahren evaluiert, wie bestimmte Änderungen des § 46 StGB sich in der Praxis ausgewirkt haben. Konkret ging es um die (klarstellende) Erweiterung des § 46 StGB um rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele des Täters. Die Ergebnisse der Studie, die den Titel „Strafrechtliche Verfolgung von Vorurteilskriminalität“ trägt und von Isabel Henningsmeier, Arne Dreißigacker, Johanna Witthuhn, Tillmann Bartsch und Bernd-Dieter Meier verfasst wurde, finden Sie hier: Strafrechtliche Verfolgung von Vorurteilskriminalität – Nomos eLibrary (Open Access)