Psychosoziale Prozessbegleitung

Auswirkungen auf den Strafprozess und die Prozessbeteiligten

Projektzeitraum

01.06.2019 – 31.05.2022

Projektmitarbeitende

Dipl.-Psych. Bettina Zietlow (Projektleiterin)

Laura Treskow, Sozialwissenschaftlerin, M.A. (Projektmitarbeiterin)

Leonie Neuendorf, B.Sc. (Hilfskraft)

Pia Carolin Tappe, B.Sc. (Hilfskraft)

Yevgeniy Martynovych (Hilfskraft)

Finanzierung

Fritz Thyssen Stiftung

Kooperationspartner

Niedersächsisches Justizministerium

Projektbeschreibung

Ermittlungs- und Strafverfahren können für Opfer mit unterschiedlichen, teilweise erheblichen psychischen Belastungen verbunden sein. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) vom 21.12.2015, mit Wirkung zum 01.01.2017, bundesweit die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt. Obwohl Expert*innen schon vor zehn Jahren dafür plädierten, Opferrechtsgesetze in diesem Zusammenhang anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen zu evaluieren, sind solche Evaluationen bislang ausgeblieben. Neben der Frage nach der Wirksamkeit für die Opfer sind solche Maßnahmen auch immer wieder Diskussionsanlass im Zusammenhang mit einer Ausweitung der Opferrechte als spiegelbildliche Verkürzung der Beschuldigtenrechte.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, diese Forschungslücke zu schließen und die Auswirkungen der psychosozialen Prozessbegleitung auf den Strafprozess sowie die Prozessbeteiligten zu untersuchen. In Niedersachsen wurde das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung bereits im Jahr 2013 eingeführt und eine entsprechende Qualifizierungsmaßnahme und Qualitätsstandards entwickelt. Da die Implementierungsphase in Niedersachsen somit bereits abgeschlossen ist, kann bei der Evaluation auf die mehrere Jahre umfassende Erfahrung der Prozessbeteiligten mit der psychosozialen Prozessbegleitung zurückgegriffen werden.

Im Rahmen der Evaluation kommen ein sowohl quer- als auch längsschnittlich angelegtes Forschungsdesign sowie verschiedene Erhebungsmethoden zum Einsatz. Teil des Projektes ist unter anderem eine Befragung der Opferzeug*innen zu Beginn und am Ende der psychosozialen Prozessbegleitung, wodurch erfasst werden kann, welche Erwartungen die Betroffenen im Vorfeld an die Prozessbegleitung haben und wie sie die Begleitung und den Strafprozess insgesamt erleben. Darüber hinaus werden die Prozessbegleiter*innen über verschiedene Aspekte ihrer Arbeit, die Weiterbildung zur/zum psychosozialen Prozessbegleiter*in sowie eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten befragt. Um die Auswirkungen auf den Strafprozess und die Prozessbeteiligten möglichst umfassend erheben zu können, werden zudem Befragungen der Richter*innen, Nebenklagevertreter*innen, Staatsanwält*innen, Strafverteidiger*innen, Angeklagten und Polizeibeamt*innen durchgeführt. Ebenfalls vorgesehen ist eine Analyse von Strafverfahrensakten, die Beobachtung von Hauptverhandlungen und Interviews mit verschiedenen Gruppen von Prozessbeteiligten.