Fehler und Wiederaufnahme im Strafverfahren

 

Projektzeitraum

01.10.2019 – 30.11.2022

Projektmitarbeitende

Prof. Dr. Thomas Bliesener (Antragsteller)

Merten Neumann (Projektmitarbeiter)

Finanzierung

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Kooperationspartner

Verbundpartner:

  • Prof. Dr. Karsten Altenhain, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht

  • Prof. Dr. Renate Volbert, Psychologische Hochschule Berlin, Professur für Rechtspsychologie

Projektbeschreibung

Ziel des vom KFN koordinierten Projekts ist es, zu folgenden Aspekten Erkenntnisse zu gewinnen: a) zu Fehlern, die in einem Strafprozess zu einem Fehlurteil führen können, b) zur Entscheidungspraxis in Wiederaufnahmeverfahren und c) damit verbunden zu der Frage, ob bestimmte Fehler durch die Vorgaben des Wiederaufnahmeverfahrens schwieriger geltend zu machen sind als andere. Auf der Basis dieser Erkenntnisse sollen Vorschläge für Prozeduren und Regelungen erarbeitet werden, die dazu beitragen, Fehlurteile weit möglichst zu vermeiden, bzw. die geeignet sind, potentielle Fehler nachträglich aufdecken zu können.

Auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe von Wiederaufnahmeanträgen aus allen Bundesländern soll im Rahmen einer quantitativen Aktenanalyse zunächst untersucht werden, welche Art von Fehlern reklamiert werden und welche Umstände Fehler evozieren, bzw. dazu führen, dass Fehler nicht erkannt werden. Ferner wird das Verfahren in den Blick genommen und untersucht, durch wen die Wiederaufnahmeanträge initiiert wurden (z.B. Verurteilte*r, Anwält*innen, Dritte) und wie die Wiederaufnahmeanträge im Aditions-, Probations- und im neuen Hauptverfahren erledigt wurden. Die Durchführung dieser Analyse liegt in der Verantwortung des KFN. Darüber hinaus sollen ausgewählte abgelehnte Wiederaufnahmeanträge auch qualitativ analysiert werden, um zu untersuchen, wie neue Fehler vorgebracht werden. Bei dieser Analyse wird das KFN neben den anderen Verbundpartner*innen einen Teil der Analyse übernehmen. Außerdem erfolgt auf Basis einer Auswahl von abgelehnten Anträgen eine Analyse der Auslegung und Anwendung des Wiederaufnahmerechts sowie auf Basis von Fällen, in denen ein neues Hauptverfahren eingeleitet wurde, eine Analyse der neuen Urteile im Hinblick darauf, welche Rolle die reklamierten Fehler für die neuen Urteile spielten. Ergänzt werden die angesprochenen Aktenanalysen durch Interviews mit Expert*innen, die insbesondere das Vorfeld der Wiederaufnahmeanträge thematisieren.