Evaluierung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB)

 

Projektzeitraum

01.11.2020 – 31.07.2021

Projektmitarbeiter

Prof. Dr. Tillmann Bartsch (Projektleiter)

Nora Labarta Greven (Projektmitarbeiterin)

Johanna Schierholt (Studentische Hilfskraft)

Bettina Zietlow (Projektleiterin)

Finanzierung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Projektbeschreibung

Menschenhandel. Schon dieser Begriff lässt erkennen, dass ein Verhalten in Rede steht, das mit grundlegenden Vorstellungen unserer Rechtsordnung über den Menschen, der „stets Zweck an sich selbst“ bleiben muss (BVerfG NJW 1977, 1525, 1526), nicht übereinstimmt. Auch unter Anwendung des eingriffsintensiven Mittels Strafrecht bemüht sich der deutsche Gesetzgeber daher, dem „Handel mit Menschen“ Einhalt zu gebieten. 

Dieses Bemühen hat zuletzt Ausdruck in dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregisters sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch“ vom 11.10.2016 (BGBl. I Nr. 48, 2226) gefunden. Mit nämlichem Gesetz wurden die kernstrafrechtlichen Regelungen über den Menschenhandel umfassend reformiert (§§ 232 bis 233a StGB). Diese Reform sollte unter anderem „zu einer größeren Praxistauglichkeit [der] Vorschriften und zu einer Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels führen, insbesondere auch im Hinblick auf den Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft“ (BT-Drs. 18/9095, 18). Ob dieses Ziel erreicht wurde, wird nunmehr durch das KFN im Rahmen einer Evaluationsstudie, die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziert wird, wie folgt geprüft:

Zum einen gilt es, bereits vorhandene statistische Daten zu Fallzahlen der neu gefassten Vorschriften über den Menschenhandel (§§ 232 bis 233a StGB) für die Jahre 2017 bis 2020 zusammenzutragen, eingehend auszuwerten, zu analysieren und – wenn möglich und sinnvoll – mit Daten zu Menschenhandelstaten unter dem früheren Rechtszustand zu vergleichen. Zum anderen bedarf es einer gründlichen Untersuchung der aktuellen Strafverfolgungspraxis. Sie geschieht in erster Linie mittels einer Aktenuntersuchung zu rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren im Bereich des Menschenhandels. Darüber hinaus werden qualitative Interviews mit Richter*innen, Staatsanwält*innen, Polizist*innen, Vertreter*innen des Zollkriminalamtes, Mitarbeiter*innen von Fachberatungsstellen, Nebenklagevertreter*innen sowie weiteren Expert*innen geführt. Abgeschlossen wird das Projekt mit einer Gruppendiskussion, an der verschiedene Akteur*innen, die in ihrem Beruf mit der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandelstaten zu tun haben, teilnehmen sollen.