Evaluation zur Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen (gem. § 33 Abs. 2 VSG NRW) (EDaMi)

 

Projektzeitraum

01.09.2019 – 28.02.2021
Die Abschlussarbeiten dauern derzeit noch an

Projektmitarbeitende

Dr. Lena Lehmann (Projektleiterin)

Prof. Thomas Bliesener

Laura-Romina Goede

Carl Philipp Schröder

Finanzierung

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Projektbeschreibung

Die Anwendung von § 9 Absatz 1 VSG NRW ist zum 1. Oktober 2021 zu evaluieren. Die Evaluierung soll insbesondere die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe einbeziehen und diese in Beziehung setzen zu der anhand von Tatsachen darzustellenden Wirksamkeit zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Im Rahmen des Projektes sollen die maßgeblichen Einflussfaktoren für eine Radikalisierung Minderjähriger dabei nicht nur kriminologisch, sondern auch soziologisch analysiert werden. In Ergänzung des gesetzlichen Evaluierungsauftrages soll sich ebenfalls mit den weiteren Ursachen und daraus ggf. zu ziehenden Maßnahmen beschäftigt werden. Es sollen demnach die maßgeblichen Einflussfaktoren für die Radikalisierung Minderjähriger herausgearbeitet und zugleich die möglichen Präventionsmaßnahmen in den Blick genommen werden.